Die häufigsten Fragen

Nein. Wir, die Home Care Städteregion Aachen gemeinnützige GmbH, sind mit unserem Palliative Care Team (PCT) Anbieter der  ❐ spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und mit unserem ambulanten palliativpflegerischen Dienst (APD) behandlungspflegerischer Partner Ihrer Haus- oder Facharztpraxis in der ambulanten Palliativversorgung, d.h. schwerkranke Menschen mit begrenzter Lebenserwartung werden durch uns palliativmedizinisch versorgt und betreut.

Wir ermöglichen die häusliche Versorgung von schwerkranken und sterbenden Menschen. Ziel ist es das Sterben im gewohnten, wenn möglich häuslichen Umfeld zu erlauben. Auch ist in der SAPV die Mitversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen ist, mit Einverständnis der zu versorgenden Person, möglich.

Pallium (Lat.) = Mantel
Der kurativen, „heilenden“ Medizin sind bei schwersten Erkrankungen ab einem bestimmten Zeitpunkt die Möglichkeiten zu einer Verbesserung oder Wiederherstellung genommen.
Dann „umhüllt“ die Palliativmedizin, einem Schutzmantel gleich, mit den ihr verbleibenden Möglichkeiten den Schwerkranken. Sie bemüht sich, eine möglichst gute Funktion der verbleibenden Fähigkeiten und eine Verbesserung der Lebensumstände zu schaffen.
Dazu gehören die Linderung von Schmerzen, die Verbesserung der Atmung und der Nahrungsaufnahme, die Ermöglichung einer Teilnahme an der sozialen Gemeinschaft und der Verbleib im Kreis der Familie.
Die Palliativversorgung soll Leid und Leidensdruck von den Kranken und deren Angehörigen nehmen und diesen trotz ihrer Erkrankung eine neue Lebensqualität ohne Vereinsamung geben.
Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Erhaltung der persönlichen Autonomie, Respektierung des Willens eines schwerkranken Menschen sowie optimale Pflege und Betreuung insbesondere im letzten Lebensabschnitt sind die Säulen der Palliativversorgung.

❐ https://www.dhpv.de/themen_hospiz-palliativ_palliativmedizin.html

Der Umfang der Teilversorgung wird durch die Krankenkasse festgelegt. Dieser beinhaltet keine 24 Std. Notrufbereitschaft des Home Care – Teams.

Die Vollversorgung beinhaltet eine 24 Std. Notrufbereitschaft des Home Care – Teams, die teils mehrfach täglichen Einsätze von Pflegefachkräften, ärztlichem Team und Koordination sowie die telefonische Beratung des ärztlichen Teams, Koordination und des Palliativpflegedienstes.

In der SAPV werden sowohl die Teil- wie auch die Vollversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Bei den privaten Krankenkassen muss im Einzelfall die zu versorgende Person mit seiner Krankenkasse klären in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Berechnet werden, wie bei den gesetzlichen Krankenkassen:

Koordination und Assessment
Für die Koordination der Versorgung und das Assessment des zu versorgenden Menschen werden einmalig 310,98 Euro berechnet. Die Gesamtpauschale ist unterteilt in eine Koordinationspauschale und eine Assessmentpauschale mit jeweils 155,49 Euro.

Vollständige Versorgung
Bei einer vollständigen Versorgung wird jeder Tag mit 233,94 Euro berechnet.
Diese beinhaltet eine 24 Std. Notrufbereitschaft des Home Care – Teams sowie die Einsätze und telefonische Beratung des ärztlichen Teams, Koordination und des Palliativpflegedienstes.

Additiv unterstützende Teilversorgung
Bei der additiv unterstützenden Teilversorgung werden je Einsatz 441,46 Euro berechnet, maximal jedoch 139,94 Euro täglich.

Beratungsleistungen
Für Beratungsleistungen per Telefon werden je Einsatz 20,73 Euro berechnet, maximal 82,93 Euro täglich.

Nein. Unsere Versorgung wird von den Krankenkassen finanziert.

SAPV: Insofern die betroffene Person eine Vollversorgung verordnet bekommen hat muss der ambulante palliativpflegerische Dienst täglich zur Symptomkontrolle kommen. Das ärztliche Team und die Koordination kommen nach Absprache.

APD: Der ambulante palliativpflegerische Dienst richtet die Häufigkeit seiner Besuche nach Verordnung der betreuenden Haus- oder Facharztpraxis.

Bei der Symptomkontrolle geht es in der Palliativversorgung darum, der zu versorgenden Person unangenehme Begleiterscheinungen ihrer Erkrankung bzw. Therapienebenwirkungen erträglicher zu gestalten. Dies geschieht durch das Wahrnehmen, das dokumentarische Erfassen, Zuordnen und Behandeln der Krankheitszeichen und Begleiterscheinungen.

Ja. Portversorgung, Infusionstherapie und auch die Behandlung mit Schmerzpumpen sind im häuslichen Umfeld kein Problem.

SAPV: Das Palliative Care Team (PCT) ist ein multiprofessionelles Team, d.h. es setzt sich aus speziell geschulten Ärztinnen und Ärztinnen, Koordinatorinnen und Koordinatoren, Pflegefachkräften sowie Fachkräften der Sozialen Arbeit zusammen. Dieses Team arbeitet, entsprechend der Wünsche und Bedürfnisse der zu behandelnden Person, zusätzlich eng mit den haus- und fachärztlichen Praxen, Pflegediensten, Praxen für Physiotherapie, ambulanten Hospizdiensten u.a. zusammen.

APD: Home Care übernimmt mit seinem ambulanten palliativpflegerischen Dienst (APD) behandlungspflegerische Leistungen im Sinne der ambulanten Palliativversorgung, die durch die behandelnde Haus- oder Facharztpraxis verordnet wurden. Diese bleibt zentraler Ansprechpartner.

SAPV: Home Care leistet mit seinem speziell ausgebildeten, multiprofessionellen Palliative Care Team (PCT) bestehend aus ärztlichem Fachpersonal, Koordination, Pflegefachkräften und Fachkräften der Sozialen Arbeit, eine umfassende Versorgung. Unser Team arbeitet eng mit der behandelnden Hausarztpraxis zusammen.

APD: Home Care übernimmt mit seinem ambulanten palliativpflegerischen Dienst (APD) behandlungspflegerische Leistungen im Sinne der ambulanten Palliativversorgung, die durch die behandelnde Haus- oder Facharztpraxis verordnet wurden. Diese bleibt zentraler Ansprechpartner.

Ihr Grundpflegedienst bleibt weiterhin in der Versorgung. Die anfallenden Kosten übernimmt die Pflegekasse.

APD und SAPV beinhalten ausschließlich behandlungspflegerische Leistungen, sind ergänzend zur Grundpflege anzusehen und werden durch Krankenkassenbeiträge getragen.

SAPV: Wir veranlassen, dass alle notwendigen Hilfsmittel zu Ihnen geliefert werden.

APD: Die behandelnde Haus- oder Facharztpraxis stellt Ihnen ein Hilfsmittelrezept aus. Sprechen Sie uns gerne an.

Sofern die häusliche Versorgung nicht mehr gewährleistet ist, können haus- und fachärztliche Praxen eine Hospiznotwendigkeitsbescheinigung ausstellen, die von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden muss. Nach Genehmigung übernehmen Kranken- und Pflegekasse 95% der anerkannten Hospizkosten. Die restlichen 5% erbringt das Hospiz über das Einwerben von Spenden. Dem jeweiligen Hospizgast entstehen keine Kosten für Unterbringung, Pflege und Begleitung.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben im Sinne der/des Vollmachtgebenden zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird die bevollmächtigte Person vertretungsberechtigt im Willen, d. h., die Person entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen vollmachtgebenden Menschen. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zur/zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.

❐ Vorsorgevollmacht [PDF]
❐ Vorsorge-Mappe gesamt [PDF]
(Quelle: StädteRegion Aachen)

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

❐ Patientenverfügung [PDF]
❐ Vorsorge-Mappe gesamt [PDF]
(Quelle: StädteRegion Aachen)

Die häufigsten Abkürzungen

  • AAPV
    Allgemeine ambulante Palliativversorgung
  • APD
    Ambulanter palliativpflegerischer Dienst
  • ATV
    Additive Teilversorgung
  • BTM
    Betäubungsmittel
  • FA
    Facharzt/Fachärztin
  • GAP
    Gemeinschaft Aachener Palliativärzte
  • HA
    Hausarzt/Hausärztin
  • HC
    Home Care
  • HMV-Nr.
    Hilfsmittel-Verordnungs-Nr.
  • KBV
    Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • KH
    Krankenhaus
  • KK
    Krankenkasse
  • KO
    KoordinatorIn
  • MDK
    Medizinischer Dienst der Krankenkassen
  • PA
    Palliativarzt/Palliativärztin

 

  • PAN
    Palliativmedizinisches Netzwerk Aachen Nordkreis
  • PCT
    Palliativ Care Team
  • PD
    Pflegedienst
  • PDL
    Pflegedienstleitung
  • PT
    Physiotherapie
  • PZN
    Pharma Zentral Nummer
  • QPA
    Qalifizierter Palliativarzt/Palliativärztin
  • QPSE
    Qualifizierte Palliativversorgung Stolberg/Eschweiler
  • SA
    SozialarbeiterIn
  • SAPV
    Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
  • UKA
    Universitätsklinikum Aachen
  • VO
    Verordnung
  • WHO
    Weltgesundheitsorganisation (world health organization)